
Umgruppierung kann zu Problemen führen!
Durch die Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses werden Kinderpflegebetten mit einer Liegeflächenlänge über 1,80 m in neue Untergruppen (19.40.01.3 und 50.45.01.1) überführt. Diese fachlich sinnvolle Umgruppierung führt jedoch in der Praxis zu Problemen, da die elektronischen Beantragungs-, Genehmigungs- und Abrechnungssysteme der Krankenkassen nicht auf diese Änderung abgestimmt sind. Es kann daher vermehrt zu Ablehnungen oder verzögerten Genehmigungen kommen – trotz bestehender medizinischer Notwendigkeit.




