Kinderpflegebetten > 1,80 m - Umgruppierung kann zu Problemen im elektronischen Beantragungs-, Genehmigungs- und Abrechnungsprozess führen

Im Rahmen der Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses wurden bereits erste Kinderpflegebetten mit einer Liegeflächenlänge von über 1,80 m in neue Produktarten überführt (PG 19 und PG 50) und weitere werden bis Ende März 2026 folgen. Die Zuordnung erfolgt nun primär nach Liegeflächenlänge und sicherer Arbeitslast (SAL).

In diesem Zusammenhang werden Kinderpflegebetten mit einer Liegeflächenlänge von über 1,80 m aus den bisherigen Kinder-Untergruppen in folgende neue Untergruppen überführt:

  • 19.40.01.3 (Behindertengerechte Betten > 1,80 m) – ehemals 19.40.01.6
  • 50.45.01.1 (Pflegebetten > 1,80 m) – ehemals 50.45.01.2

Eine Übersicht der geänderten Hilfsmittelnummern finden Sie hier.

Diese Neustrukturierung verfolgt grundsätzlich das Ziel, auch größeren Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit schweren Behinderungen eine bedarfsgerechte Versorgung zu ermöglichen und orientiert sich stärker an der tatsächlichen Patientensituation.

Diese Umgruppierung ist fachlich sinnvoll, führt jedoch aktuell in der Praxis zu Problemen, da die bestehenden Vertrags- und Abrechnungssysteme der Krankenkassen für die Untergruppen 19.40.01.3 bzw. 50.45.01.1 nicht auf diese Umgruppierung abgestimmt sind:

  • Elektronische Beantragungs-, Genehmigungs- und Abrechnungssysteme orientieren sich primär an der Hilfsmittelnummer und erkennen die spezifische Produktart des Kinderpflegebetts nicht.
  • Die besonderen technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen (nach DIN EN 50637) von Kinderpflegebetten werden systemseitig nicht erkannt.
  • Bestehende Vertrags- und Vergütungsstrukturen sind auf Standardpflegebetten für Erwachsene ausgelegt - individuelle Vereinbarungen oder Sonderkonditionen für Kinderpflegebetten als Bestandsschutzklausel können im automatisierten Prozess nicht berücksichtigt werden.
  • Im Sinne eines funktionierenden Wiedereinsatzsystems sollten hier alte Nummern mit neuen Nummern verknüpft werden: Bisher werden in Hilfsmittel-Management-Systemen (z. B. MIP) nach erfolgter Umgruppierung alte Hilfsmittelnummern bzw. Pflegehilfsmittelnummern mit einem Hinweis versehen, dass diese „abgelaufen“ ist und dass es „kein Nachfolgeprodukt“ gibt.

Folge:

Mit vollständigem Umzug aller betroffenen Produkte in die neuen Untergruppen kann es deshalb vermehrt zu Ablehnungen, pauschalen Bewertungen oder verzögerten Genehmigungsverfahren kommen – trotz bestehender medizinischer Notwendigkeit.

Was wir aktuell empfehlen:

  1. Aufmerksamkeit erhöhen: Bitte achten Sie bei Versorgungen mit Kinderpflegebetten > 1,80 m gezielt auf mögliche Probleme im Beantragungs-, Genehmigungs- und Abrechnungsprozess.

  2. Probleme zurückmelden: Melden Sie konkrete Fälle von Ablehnungen oder Verzögerungen zurück, um die Problemlage belastbar darstellen zu können.

  3. Aktiver Hinweis im Antrag: Bitte ergänzen Sie bei Bearbeitungen über elektronische Genehmigungs- und Versorgungssysteme im Beantragungsfeld aktiv folgende Punkte:
    • die erfolgte Umgruppierung
    • die besondere Produktausführung als Kinderpflegebett
    • die abweichenden Anforderungen gegenüber Standardpflegebetten

Die aktuelle Problematik resultiert nicht aus der Fortschreibung selbst, sondern aus bestehenden Vertrags- und Systemstrukturen, die dringend angepasst werden müssen.

Für die betroffene Patientengruppe mit schweren Behinderungen und komplexem Unterstützungsbedarf – Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene, die eine atypische Anatomie aufweisen – sind spezialisierte Kinderpflegebetten ein zentraler Bestandteil von Versorgung, Sicherheit und Teilhabe. Eine funktionierende Versorgung muss daher weiterhin sichergestellt werden.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Ihr KayserBetten-Team

Übersicht Hilfsmittelnummern